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FAQ (521)

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Ein Homopolymer >1000 t/a soll in die EU importiert werden. Muss das Monomer registriert werden, wenn der ungebundene Restmonomerengehalt unter 2% liegt?

Helpdesk-Nummer: 0121

Die Registrierungspflicht eines Monomers unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 richtet sich nach Artikel 6 Absatz 3. …

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Fallen Granulate aus Polymeren nach REACH unter die Definition der Stoffe/Gemische oder der Erzeugnisse?

Helpdesk-Nummer: 0112

Die Definitionen für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind in Artikel 3 (Nummer 1, 2 und 3) der REACH-Verordnung (EG) Nr. …

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In einem Unternehmen werden hauptsächlich Gemische aus Polymeren und weiteren Stoffen formuliert. Entstehen Registrierungspflichten für diese Produkte?

Helpdesk-Nummer: 0113

Nein. Die Formulierung eines Kunststoffes aus Polymeren, Additiven, Pigmenten usw. führt zu Gemischen im Sinne von Artikel 3 Nr. …

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Müssen Oberflächen behandelte Stoffe registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0242

In einem Oberflächenbehandlungsverfahren sind die folgenden Stoffe relevant: 

  • "Basisstoff": Stoff in Form von Partikeln, auf …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde. Diese FAQ weicht bei der Interpretation der Registrierungspflichten für Oberflächenbehandlungsagentien beim Import von oberflächenbehandelten Stoffen in nicht-Nanoform von der ursprünglichen Version der FAQ ab. Die ursprüngliche Formulierung dieser FAQ implizierte nach Meinung des nationalen Helpdesk, dass Oberflächenbehandlungsagentien registriert werden müssten. Gemäß der neuen Version der FAQ besteht diese Registrierungspflicht nicht. Die Anmerkungen in eckigen Klammern beinhalten klarstellende Ergänzungen des deutschen Helpdesks.

(ECHA ID 38)

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Eine Firma importiert Stoffe in Gemischen und verarbeitet diese in Produkten. Welche Verpflichtungen bestehen, wenn die Menge der importierten Stoffe <1t/a liegt?

Helpdesk-Nummer: 0033

Bei dem Import von Stoffen in Mengen < 1 t/a besteht nach Artikel 6 der REACH-Verordnung keine Registrierungspflicht. 

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Ich möchte Ozongeneratoren auf dem Markt bereitstellen. Muss ich diese melden oder zulassen?

Helpdesk-Nummer: 639

Ozongeneratoren selbst müssen nicht nach Biozidverordnung zugelassen werden, da diese keine Zulassung von Geräten vorsieht.

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Was versteht man unter REACH unter einem Erzeugnis?

Helpdesk-Nummer: 0043

Die Definition zum Begriff Erzeugnis, befindet sich in Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Danach ist ein Erzeugnis als ein …

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Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?

Helpdesk-Nummer: 0215

Gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu …

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Ist es richtig, dass die Meldung und die Zulassung von Biozidprodukten nach dem Biozidgesetz bei der BAuA in Dortmund erfolgt?

Helpdesk-Nummer: 0424

Ja, sowohl die Meldung als auch die Beantragung einer Zulassung müssen bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) in der …

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Können Biozidprodukte, die neben einem oder mehreren Altwirkstoffen Wirkstoffe enthalten, die im Anhang I der Biozidverordnung gelistet sind, von den nationalen Übergangsregelungen profitieren?

Helpdesk-Nummer: 0645

§ 28 Absatz 8 des Chemikaliengesetzes (ChemG), der die in Deutschland geltende nationale Übergangsregelung für Biozidprodukte …

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