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Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Ein Stoff oder Gemisch, der/das als gefährlich eingestuft und in einer Verpackung enthalten ist, muss mit einem Gefahrenkennzeichnungsetikett gemäß den Vorschriften der CLP-Verordnung versehen sein. Der Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und die Anordnung der verschiedenen Kennzeichnungselemente sind in deer CLP-Verordnung festgelegt.

Durch die einheitliche Kennzeichnung sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen reduziert werden.

Die Kennzeichnung ist neben dem Sicherheitsdatenblatt das wichtigste Mittel zur Gefahrenkommunikation.

Die CLP-Verordnung stellt auch bestimmte Anforderungen an die Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, sowie an die Aufmachung.