Nutzung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses
Informationen im Verzeichnis
Folgende Informationen werden basierend auf Artikel 42 der CLP-Verordnung veröffentlicht:
- der Name des Stoffes in der IUPAC-Nomenklatur, es sei denn, ein Antrag auf Vertraulichkeit wurde akzeptiert oder
- der Name des Stoffes, wie er im EINECS-Verzeichnis aufgeführt ist und andere Identifikationsnummern (Indexnummer gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung, EG-Nummer, CAS-Nummer), wenn vorhanden
- die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
Folgende Informationen sind nicht in der Datenbank vorhanden:
- Kontaktdaten der Melder/Registranten
- die Zusammensetzung und das Verunreinigungsprofil der Stoffe
Suchen im Verzeichnis
- geben Sie Ihre Suchkriterien (Stoffname – in Englisch, Identifkationsnummer, Gefahrenklassen-Code, Gefahrenhinweis- oder Code) in die Suchmaske ein
- anschließend lesen und bestätigen Sie den Hinweis zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz (legal disclaimer)
- wenn Sie dann auf das Such(Search)-Feld klicken, erhalten Sie eine Tabelle mit den Suchergebnissen
- durch Klicken auf das Symbol in der Ansicht(View)-Spalte erhalten Sie eine Zusammenfassung zur Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
- ist der Stoff in Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet, wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung oberhalb der aus Registrierungen und Meldungen erhaltenen Informationen angezeigt
- die Einstufung und Kennzeichnung, die aus einer gemeinsamen Einreichung im Rahmen der REACH-Regstierung resultiert ist durch einen Haken gekennzeichnet
- alle Mitteilungen für den identischen Stoff werden gruppiert und zusammen angezeigt
- übereinstimmende Meldungen für identische Stoffe werden zusammengefasst und die Anzahl der Melder wird angezeigt.