Dossierbewertung
Die ECHA überprüft eingereichte Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen (Compliance Check) und eingereichte Versuchsvorschläge (Testing Proposal Examination)
Hauptakteur bei der Dossierbewertung ist die ECHA. Diese prüft eingereichte Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen (engl. Compliance Check, CCH). Das bedeutet, dass überprüft wird, ob die Informationen im vorgelegten Registrierungsdossier den Anforderungen der verschiedenen Anhänge VII - X (gestaffelt nach der Herstellungs- bzw. Importvolumen) entsprechen.
Wenn nach den Anhängen IX oder X Datenlücken zu einem Stoff vorliegen, so ist der Registrant verpflichtet einen Versuchsvorschlag einzureichen. Dieser muss von der ECHA, innerhalb einer festgelegten Zeit (Artikel 43), nach einem bestimmten Verfahren (engl. Testing Proposal Examination, TPE) (Artikel 40) überprüft werden.