Meldung für den Eintrag in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Wer muss eine Meldung einreichen?
- Welche Informationen muss eine Meldung enthalten?
- Wie erstelle ich eine Meldung?
- Wie reiche ich eine Meldung ein?
Wer muss eine Meldung einreichen?
Sie müssen einen Stoff zur Aufnahme in das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtete Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Verzeichnis) melden, wenn Sie den Stoff in Verkehr bringen und:
-
den Stoff, der die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt,
herstellen oder importieren, oder
- ein Gemisch importieren, in dem der als gefährlich eingestufte Stoff über den betreffenden Konzentrationsgrenzwerten enthalten ist, was zur Einstufung des Gemisches gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich führt, oder
- ein Erzeugnis importieren, das Stoffe enthält, die der Registrierung gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung unterliegen.
Welche Informationen muss eine Meldung enthalten?
- Name und Kontaktdaten des Anmelders;
- Identität des Stoffes, einschließlich u.a. chemischer Bezeichnung und anderer Identifikatoren, Molekular- und Strukturformel, Zusammensetzung, Art und Menge der Verunreinigungen;
- Einstufung des Stoffes nach den CLP Kriterien;
-
Gründe, weshalb keine Einstufung erfolgte, falls eine Einstufung des Stoffes in einige, aber nicht in alle Gefahrenklassen oder Differenzierungen vorgenommen wurde:
- fehlende Daten,
- nicht schlüssige Daten oder
- für die Nichteinstufung schlüssige Daten;
- gegebenenfalls spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder M Faktoren mit entsprechender Begründung ihrer Festlegung und
- Kennzeichnungselemente, einschließlich Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und zusätzlichen Gefahrenhinweisen.
Wie erstelle ich eine Meldung?
Zur Erstellung Ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung können Sie eines der folgenden Werkzeuge verwenden:
1. IUCLID
Sie können alle verlangten Informationen in IUCLID eingeben und ein Einstufungs- und Kennzeichnungs-Dossier erstellen.
In IUCLID können Sie für ein und denselben Stoff mehrere Zusammensetzungen eingeben (z. B. bedingt durch verschiedene Verunreinigungsprofile) und jede Zusammensetzung mit einer bestimmten Einstufung und Kennzeichnung verknüpfen. Beachten Sie, dass jeder Anmelder nur eine Meldung pro Stoff einreichen kann. Nur über IUCLID können Sie mehrere Zusammensetzungen für ein und denselben Stoff einreichen.
2. Sammeldatei
Sie können eine XML-Sammeldatei erstellen, die mehrere Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen enthält.
Die XML-Sammeldatei können Sie entweder mit dem von der ECHA zur Verfügung gestellten EXCEL-Werkzeug oder mit Hilfe des XML-Schemas erstellen (letztere Möglichkeit eignet sich vorzugsweise für Nutzer mit informationstechnischem Hintergrund).
Die XML-Sammeldatei erlaubt die Einreichung von Meldedaten auch für eine große Zahl von definierten Stoffen in einer einzigen Datei.
Hinweis: Sie können die XML-Sammeleinreichung nur benutzen, wenn die einzelnen Stoffe jeweils durch ihre CAS- oder EG-Nummer und durch lediglich eine Zusammensetzung identifiziert werden.
3. Online
Sie können die benötigten Daten manuell in REACH-IT eingeben.
Wenn Sie nur wenige Stoffe melden müssen und IUCLID gegenwärtig nicht verwenden, ist die Online-Meldung über REACH-IT unter Umständen die für Sie einfachste Option.
Aktuelle Informationen über die Funktionsweise der REACH-IT-Online-Meldung und das XML-Werkzeug finden Sie im CLP-Abschnitt der ECHA-Website
Wie reiche ich eine Meldung ein?
Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen müssen elektronisch über das REACH-IT-Portal auf der ECHA-Website eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Unternehmenskonto in REACH-IT einrichten müssen, bevor Sie mit der Meldung Ihrer Stoffe beginnen.