Gebühren
Sowohl die REACH- und CLP-Verordnung als auch die Verordnung über Biozidprodukte sieht für KMU Reduzierungen bei den Gebühren vor. Die Höhe dieser Reduzierungen richtet sich danach, ob ein Unternehmen ein Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen nach den Festlegungen in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission ist.
Bei REACH-Registrierungen können bis zu 95 Prozent der Standardgebühr erlassen werden.
Übersicht der Gebühren für die Registrierung eines Stoffes im Mengenbereich von 1 -10 t/a (Stand Juni 2015) :
| Unternehmen | Registrierung - Standardgebühren |
|---|---|
| Großunternehmen |
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| Mittleres Unternehmen |
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| Kleines Unternehmen |
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| Kleinstunternehmen |
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