IT-Screening
Mit Hilfe des IT-Screenings können aus der Registrierungsdatenbank der ECHA (oder anderen REACH/CLP-Datenbanken) Stoffe ermittelt werden, die potentielle Kandidaten für Risikomanagementmaßnahmen unter REACH oder CLP (z.B. SVHC-Identifizierung, harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Beschränkung) darstellen. Dabei wird nach gemeinsam von ECHA und Mitgliedstaaten entwickelten Kriterien gefiltert, um einen Pool von Stoffen zu erhalten, die wahrscheinlich (aufgrund ihrer Eigenschaften) als SVHC-Kandidaten in Frage kommen.
Manuelles Screening
In einem zweiten Screening-Schritt, dem manuellen Screening, werden die Ergebnisse des IT-Screenings von den Mitgliedstaaten geprüft. Jeder Mitgliedstaat entscheidet dann, ob der Stoff prinzipiell für ihn als SVHC in Frage kommt, ob er einem anderen (REACH-)Verfahren zugeführt werden sollte oder ob kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Zur Durchführung des Screenings sind viele Aktivitäten in den beteiligten Behörden notwendig, die koordiniert werden müssen, um die vereinbarten Planungen einzuhalten und Doppelarbeit zu vermeiden. Die Planung und Koordinierung wird von den jeweiligen stoffspezifischen Gruppen (Expertengruppe für PBT- bzw. ED-Stoffe; Koordinierungsgruppe für CMR bzw. sensibilisierende Stoffe) unterstützt.
Bewertung
In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine zusätzliche Bewertung der bestehenden Informationen vorzunehmen oder aber auch neue Informationen zu generieren (z. B. durch Stoffbewertung), um die Eigenschaften abzuklären. Sollte eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erforderlich sein, durchläuft der Stoff das bekannte Verfahren unter Beteiligung des Ausschusses für Risikobewertung. Bei der Bewertung potentieller PBT-, vPvB- und ED-Stoffe besteht die Möglichkeit, die entsprechende Expertengruppe einzubinden.
Analyse der regulatorischen Maßnahmenoptionen (RMOA)
Sind die Eigenschaften des Stoffes geklärt, erfolgt die Analyse der regulatorischen Maßnahmenoptionen (RMOA), früher auch als Risikomanagementoptionsanalyse bezeichnet - durch einen Mitgliedstaat oder die ECHA. In diesem Schritt wird geprüft, ob es sich um einen relevanten SVHC im Sinne der Roadmap to 2020 handelt und ob das SVHC-Verfahren tatsächlich die geeignete Maßnahme zur Minderung des Risikos darstellt, oder ob andere Maßnahmen (z. B. Beschränkung unter REACH, Einstufung nach der CLP-Verordnung) besser geeignet sind. Ein weiteres mögliches Ergebnis kann auch sein, dass derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Die RMOA dient zudem der schnellen und informellen Kommunikation zwischen Mitgliedstaaten, ECHA und Kommission. In dieser Phase wird nicht angestrebt, alle Informationen vollständig darzustellen, sondern die relevanten Daten knapp zusammenzufassen. Dies erlaubt eine schnelle Kommentierung durch andere Mitgliedstaaten zur Wahl der regulatorischen Maßnahmenoption und eventuelle Hinweise zur Ergänzung der Daten. Auf diese Art und Weise wird auch sichergestellt, dass Informationen anderer Mitgliedstaaten einbezogen werden können. Die RMOA berücksichtigt auch bereits erfolgte oder geplante regulatorische Maßnahmen im Kontext von REACH oder anderen Rechtsbereichen.
Ergibt die RMOA, dass ein Stoff als SVHC identifiziert werden sollte, so meldet der Mitgliedstaat diesen in das Register der Absichtserklärungen und beginnt mit der Erstellung des Anhang XV-Dossiers.