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Biozidprodukte

Biozidprodukte sind notwendig zur Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind.

Als Biozidprodukt gelten sowohl Produkte, die direkt auf Schadorganismen wirken, wie Desinfektionsmittel, Insektizide, Rodentizide und Holzschutzmittel als auch solche Produkte, die Schädigungen vorbeugen sollen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Was ist ein Biozid

Stechmücke sitzt auf Haut ©iStock | dabjola

Bevor ein Biozidprodukt auf dem Markt bereitgestellt und / oder verwendet werden darf, muss es zugelassen werden. Für Biozidprodukte, die ausschließlich Altwirkstoffe enthalten gelten ggf. Übergangsregelungen.
Das Produktzulassungsverfahren baut auf dem vorausgegangenen Wirkstoffverfahren auf. Eine Voraussetzung für die Zulassung eines Biozidproduktes ist, dass die enthaltenen Biozidwirkstoffe zuvor genehmigt worden sind.

Beim Produktzulassungsverfahren bewertet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), als Zulassungsstelle und Fachbehörde, in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesbehörden die für Mensch und Umwelt von einem Produkt ausgehenden Risiken und die spezifische Wirksamkeit des Produktes. Sie trifft daraufhin die Entscheidung über Zulassung, Nichtzulassung oder Zulassung unter Auflagen. Grundlage hierfür sind die vom Antragsteller für das individuelle Biozidprodukt erstellten Antragsunterlagen.
Für die Zulassung stehen verschiedene Verfahren wie nationale Zulassung, gegenseitige Anerkennung, Unionszulassung oder vereinfachte Zulassung zur Verfügung. Im Rahmen der Zulassungsanträge können anstelle von Studien auch Zugangsbescheinigungen eingereicht werden oder – falls die Datenschutzfristen zu den Studien bereits abgelaufen sind – Verweise auf diese Studien.