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Nutzung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses

Informationen im Verzeichnis

Folgende Informationen werden basierend auf Artikel 42 der CLP-Verordnung veröffentlicht:

  • der Name des Stoffes in der IUPAC-Nomenklatur, es sei denn, ein Antrag auf Vertraulichkeit wurde akzeptiert oder
  • der Name des Stoffes, wie er im EINECS-Verzeichnis aufgeführt ist und andere Identifikationsnummern (Indexnummer gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung, EG-Nummer, CAS-Nummer), wenn vorhanden
  • die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes

Folgende Informationen sind nicht in der Datenbank vorhanden:

  • Kontaktdaten der Melder/Registranten
  • die Zusammensetzung und das Verunreinigungsprofil der Stoffe

Suchen im Verzeichnis

  • geben Sie Ihre Suchkriterien (Stoffname – in Englisch, Identifkationsnummer, Gefahrenklassen-Code, Gefahrenhinweis- oder Code) in die Suchmaske ein
  • anschließend lesen und bestätigen Sie den Hinweis zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz (legal disclaimer)
  • wenn Sie dann auf das Such(Search)-Feld klicken, erhalten Sie eine Tabelle mit den Suchergebnissen
  • durch Klicken auf das Symbol in der Ansicht(View)-Spalte erhalten Sie eine Zusammenfassung zur Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
  • ist der Stoff in Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet, wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung oberhalb der aus Registrierungen und Meldungen erhaltenen Informationen angezeigt
  • die Einstufung und Kennzeichnung, die aus einer gemeinsamen Einreichung im Rahmen der REACH-Regstierung resultiert ist durch einen Haken gekennzeichnet
  • alle Mitteilungen für den identischen Stoff werden gruppiert und zusammen angezeigt
  • übereinstimmende Meldungen für identische Stoffe werden zusammengefasst und die Anzahl der Melder wird angezeigt.

Links

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