Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Gebühren

Sowohl die REACH- und CLP-Verordnung als auch die Verordnung über Biozidprodukte sieht für KMU Reduzierungen bei den Gebühren vor. Die Höhe dieser Reduzierungen richtet sich danach, ob ein Unternehmen ein Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen nach den Festlegungen in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission ist.

Bei REACH-Registrierungen können bis zu 95 Prozent der Standardgebühr erlassen werden.

Übersicht der Gebühren für die Registrierung eines Stoffes im Mengenbereich von 1 -10 t/a (Stand Juni 2015) :

UnternehmenRegistrierung - Standardgebühren
Großunternehmen
  • 1 739 EUR (Einzeleinreichung)
  • 1 304 EUR (Gemeinsame Einreichung)
Mittleres Unternehmen
  • 1 131 EUR (Einzeleinreichung)
  • 848 EUR (Gemeinsame Einreichung)
Kleines Unternehmen
  • 609 EUR (Einzeleinreichung)
  • 457 EUR (Gemeinsame Einreichung)
Kleinstunternehmen
  • 87 EUR (Einzeleinreichung)
  • 65 EUR (Gemeinsame Einreichung)

Downloads

Download: Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 zur Änderung der Gebührenverordnung (PDF, 365 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 der Kommission vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

(PDF, 365 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 zur Änderung der Gebührenverordnung, PDF, 365 KB, Datei ist nicht barrierefrei