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Gebühren

Sowohl die REACH- und CLP-Verordnung als auch die Verordnung über Biozidprodukte sieht für KMU Reduzierungen bei den Gebühren vor. Die Höhe dieser Reduzierungen richtet sich danach, ob ein Unternehmen ein Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen nach den Festlegungen in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission ist.

Bei REACH-Registrierungen können bis zu 95 Prozent der Standardgebühr erlassen werden.

Übersicht der Gebühren für die Registrierung eines Stoffes im Mengenbereich von 1 -10 t/a (Stand Juni 2015) :

UnternehmenRegistrierung - Standardgebühren
Großunternehmen
  • 1 739 EUR (Einzeleinreichung)
  • 1 304 EUR (Gemeinsame Einreichung)
Mittleres Unternehmen
  • 1 131 EUR (Einzeleinreichung)
  • 848 EUR (Gemeinsame Einreichung)
Kleines Unternehmen
  • 609 EUR (Einzeleinreichung)
  • 457 EUR (Gemeinsame Einreichung)
Kleinstunternehmen
  • 87 EUR (Einzeleinreichung)
  • 65 EUR (Gemeinsame Einreichung)

Downloads

Download: Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 zur Änderung der Gebührenverordnung (PDF, 365 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 der Kommission vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

(PDF, 365 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 zur Änderung der Gebührenverordnung, PDF, 365 KB, Datei ist nicht barrierefrei