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Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der EU

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen

Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben.

Zwei Reagenzgläser mit farbiger Flüssigkeit liegen auf Periodensystem. © iStock | peepo

Mit einer grundlegenden Reform des europäischen Chemikalienrechts im Jahr 2006 wurde die REACH-Verordnung auf den Weg gebracht, um Informationen über Chemikalien bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt zu generieren und zu sammeln. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. So wurde unter anderem eine der weltweit größten Datenbanken über Eigenschaften von Chemikalien geschaffen.

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 01.06.2007 ergaben sich weitreichende Änderungen zu den bis dahin bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Chemikalien.

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist zuständig für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist. Die BfC ist ein Fachbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und u. a. für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • REACH-CLP-Biozid Helpdesk als nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe
  • Koordination der Bundesbehörden in den Bewertungsverfahren unter REACH
  • Koordination bei der Identifizierung von SVHC-Stoffen
  • Koordination bei der Erstellung von Anhang XV Dossiers für die harmonisierte Einstufung
  • Vertretung in der Sitzung der zuständigen Behörden für REACH und CLP (CARACAL)
  • Unterstützung der Überwachungsbehörden der Länder nach Chemikaliengesetz (ChemG)

Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der REACH-Verordnung finden Sie auf unserer Helpdesk-Seite, sowie auch auf den Internetseiten der beteiligten Bundesbehörden.

Weitere Informationen zu REACH finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

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