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Mikroplastik melden – aber wie? Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel verstehen und erfüllen

Eine neue Veranstaltung des REACH-CLP-Biozid Helpdesks am 26.03.2026.

Datum 04.02.2026

Die ersten Berichtspflichten für synthetische Polymermikropartikel (SPM, „Mikroplastik“) treten, wie in dem Beschränkungseintrag Nr. 78 in Anhang XVII genannt, Ende Mai in Kraft. Diese Berichtspflichten wurden für bestimmte Akteure eingeführt, die von einer Ausnahme des Verbotes des Inverkehrbringens Gebrauch machen.

Wie gewohnt haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, direkt mit den Expertinnen und Experten des REACH-CLP-Biozid Helpdesks in den Austausch zu treten und individuelle Fragestellungen einzubringen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Ankündigungsseite.