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Pflichten für Stoffe in Erzeugnissen

Die Produzenten, Lieferanten und Verwender von Erzeugnissen können im Rahmen der REACH-Verordnung unter bestimmten Bedingungen sowohl Informations- und Mitteilungspflichten als auch die Pflicht zur Registrierung von Stoffen haben. In den untergeordneten Seiten werden die REACH-Verpflichtungen für die Betroffenen im Einzelnen erläutert.

Kurz zusammenfasst sind diese Pflichten und die Bedingungen im folgenden Schema dargestellt.

Pflichten Erzeugnisse

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern eine Meldepflicht gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 besteht.