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Wenn Sie Fragen zur REACH-, CLP- oder Biozid-Verordnung haben können Sie diese an uns richten:

Leider beantworten wir keine Anfragen zu den Verordnungen (EU) Nr. 2019/1021 (POP), (EU) Nr. 2017/852 (Quecksilber) und (EU) Nr. 517/2014 (F-Gas) sowie zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und zur SCIP-Meldepflicht nach § 16f des Chemikaliengesetzes. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die für Ihr Unternehmen örtlich zuständige Behörde.

Hinweis: Die verlinkte ICSMS-Datenbank enthält nicht die für die SCIP-Meldepflicht zuständigen Behörden.

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Allgemeine Anfragen nimmt das Informationszentrum der BAuA gerne von
Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 13.00 Uhr unter der Rufnummer 0231 90 71-2971 entgegen.

Über das Kontaktformular oder per E-mail erreichen Sie direkt die Expertinnen und Experten des Helpdesks.