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Herzlich willkommen auf der Internetseite
vom REACH-CLP-Biozid Helpdesk.
Der Helpdesk ist eine Auskunft-Stelle in Deutschland.
Helpdesk spricht man so aus: Hälpdäsk.
Es ist ein englisches Wort.
Der Helpdesk gibt Auskunft über 3 verschiedene Verordnungen.
Diese heißen:
- REACH-Verordnung
- CLP-Verordnung
- Biozid-Verordnung
In diesen Verordnungen geht es darum,
wie man mit Chemikalien, Stoffen,
Gemischen und Bioziden umgehen muss.
Biozide sind verschiedene Mittel.
Zum Beispiel: Holzschutz-Mittel oder Insektenschutz-Mittel.
Mit diesen Mitteln werden Schädlinge bekämpft.
Der Helpdesk gehört zur
Bundes-Anstalt für Arbeits-Schutz und Arbeits-Medizin.
Der Sitz vom Helpdesk ist in Dortmund.
Der Helpdesk ist eine Auskunft-Stelle für:
Was ist REACH?
REACH spricht man so aus: Riitsch.
REACH ist die Abkürzung für mehrere englische Begriffe.
Es bedeutet:
- Registrierung,
- Bewertung
- und Zulassung von Chemikalien.
REACH ist eine Verordnung.
In dieser Verordnung stehen Vorschriften,
wie man mit Chemikalien umgehen muss.
Chemikalien sollen so hergestellt werden,
dass sie keine Gefahr für die Menschen und die Umwelt sind.
Registrierung
Registrieren ist ein anderes Wort für anmelden.
Eine Chemikalie muss angemeldet sein,
nur dann darf sie in der EU benutzt und verkauft werden.
Wenn sie nicht angemeldet ist,
darf man sie nicht herstellen und nicht in die EU bringen.
Chemikalien muss man
bei der Europäischen Chemikalien-Agentur anmelden.
- Bei der Anmeldung muss man zum Beispiel angeben:
- Welche Wirkungen hat die Chemikalie?
- Ist sie für die Menschen und die Umwelt gefährlich?
- Aus was besteht die Chemikalie?
Und man muss noch vieles mehr angeben.
Bewertung
Chemikalien müssen bewertet werden.
Das bedeutet:
Es muss geschaut werden,
welche Gefahren und Risiken die Chemikalien haben.
Das macht die Bundes-Stelle für Chemikalien.
Zulassung
Als Erstes meldet man dieChemikalie an.
Danach wird bewertet, wie gefährlich sie ist.
Die EU-Kommission braucht alle Informationen über die Chemikalie.
Dann entscheidet sie,
welche Chemikalie in der EU zugelassen wird.
Das bedeutet:
Eine Chemikalie darf nur dann benutzt und verkauft werden,
wenn sie in der EU zugelassen ist.
Was ist CLP?
CLP ist eine Verordnung.
In dieser Verordnung stehen Vorschriften,
wie man Stoffe und Gemische einstufen,
kennzeichnen und verpacken muss.
Stoffe und Gemische sollen so hergestellt werden,
dass sie keine Gefahr für die Menschen und die Umwelt sind.
CLP ist die Abkürzung für mehrere Begriffe.
Es bedeutet:
Einstufung
Bei der Einstufung muss geschaut werden,
wie gefährlich die Stoffe und Gemische sind.
Zum Beispiel:
Es gibt Stoffe und Gemische, die nicht gefährlich sind.
Es gibt Stoffe und Gemische, die gefährlich sind.
Und es gibt Stoffe und Gemische , die sehr gefährlich sind.
Die Stoffe und Gemische werden dann in Gruppen eingeteilt,
nach ihrer Gefährlichkeit.
Das heißt zum Beispiel:
Alle sehr gefährlichen Stoffe und Gemische sind in einer Gruppe.
Kennzeichnung
Manche Stoffe und Gemische bekommen ein Zeichen.
Dieses Zeichen heißt Gefahren-Symbol.
An diesem Gefahren-Symbol kann jeder sehen,
wie gefährlich der Stoff oder das Gemisch ist.
Dadurch weiß jeder, wie er damit umgehen muss.
Außerdem gibt es Sicherheits-Blätter zu jedem Stoff und Gemisch.
Darauf steht, wie gefährlich die Stoffe und Gemische sind
und auf was man achten muss.
Nicht jeder Stoff und nicht jedes Gemisch hat ein Gefahren-Symbol.
Zum Beispiel besitzt Kochsalz kein Gefahren-Symbol.
So sieht zum Beispiel ein Gefahren-Symbol aus:
Dieses Zeichen sagt,
dass der Stoff oder das Gemisch für die Umwelt gefährlich ist.
Verpackung
Auf jeder Verpackung muss das jeweilige Gefahren-Symbol
zum Stoff und Gemisch sein.
Und die Sicherheits-Blätter müssen immer
in der Verpackung dabei sein.
Was sind Biozide?
Biozide sind Mittel,
die dafür benutzt werden Schädlinge zu bekämpfen.
Zum Beispiel Holzschutz-Mittel oder Insektenschutz-Mittel.
Biozide können für die Menschen und die Umwelt gefährlich sein.
Zu den Bioziden gibt es eine Verordnung.
Biozide müssen in Deutschland zugelassen werden.
Wenn sie nicht zugelassen sind,
dann darf man sie in Deutschland nicht verkaufen und nicht benutzen.
Die Bundes-Stelle für Chemikalien entscheidet darüber,
welche Biozide in Deutschland zugelassen werden.
Die Bundes-Stelle für Chemikalien schaut:
- Welche Wirkungen haben die Biozide?
- Sind sie für die Menschen und die Umwelt gefährlich?
- Aus was bestehen die Biozide?
- Und noch vieles mehr.
Der Helpdesk liefert Informationen und bietet Hilfen an,
wenn man sich an diese 3 Verordnungen halten muss.
Diese Informationen und die Hilfen sind kostenlos.
Auf der Internetseite vom Helpdesk
gibt es sehr viele Informationen zu den 3 Verordnungen.
Außerdem macht der Helpdesk
zum Beispiel Broschüren oder Kurz-Informationen.
Diese Informations-Materialien sind auf Deutsch.
Der Helpdesk macht regelmäßig selber Informations-Veranstaltungen.
Auch andere Einrichtungen machen Veranstaltungen
zu den Verordnungen REACH, CLP und Bioziden.
Der Helpdesk hilft bei diesen Veranstaltungen.
Die Expertinnen und Experten vom Helpdesk
machen an diesen Veranstaltungen Vorträge.
Wie finden Sie sich
auf dieser Internetseite zurecht?
So sieht die Startseite von der Internetseite aus:
© iStock | www.industrieblick.net
Auf den Bildern haben bestimmte Bereiche einen roten Rahmen.
Der rote Rahmen zeigt, welcher Bereich auf der Internetseite gerade erklärt wird.
Auswahl-Leiste
© iStock | www.industrieblick.net
Auf der Internetseite ganz oben gibt es eine Auswahl-Leiste.
Die Auswahl-Leiste sehen Sie
auf jeder Seite von dieser Internetseite.
Dort finden Sie verschiedene Funktionen.
RSS
Hier können Sie sich für einen Internet-Dienst anmelden.
Dieser Internet-Dienst heißt RSS.
Mit RSS können Sie Neuigkeiten
vom REACH-CLP-Biozid Helpdesk besonders schnell erhalten.
Sie bekommen die Neuigkeiten dann direkt auf Ihr Handy
oder auf Ihren Computer geschickt.
Aktuelles
Im Bereich Aktuelles finden Sie
Neuigkeiten zu den drei Verordnungen REACH, CLP und Biozide.
Englisch
Sie können sich die Internetseite
in der Sprache Englisch anzeigen lassen.
Hier steht aber nur eine Auswahl an Informationen zur Verfügung.
Klicken Sie dazu auf das Feld Englisch.
Auf unserer deutschen Internetseite
finden Sie Informationen zu allen unseren Arbeits-Gebieten.
Gebärden-Sprache
Wenn Sie auf Gebärden-Sprache klicken,
dann können Sie sich die Internetseite
in Gebärden-Sprache erklären lassen.
Die Gebärden-Sprache ist eine Zeichen-Sprache für Menschen,
die nichts hören können.
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bekommen Sie Informationen zu dieser Internetseite.
Diese Informationen sind in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Leicht verständliche Sprache ist für alle Menschen,
die sich leicht und schnell informieren möchten.
Die Texte sind leicht zu lesen
und gut verständlich.
In diesem Bereich sind Sie gerade.
Was finden Sie in den Haupt-Bereichen von dieser Internetseite?
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Auf der Internetseite gibt es fünf Haupt-Bereiche:
Haupt-Bereich REACH
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REACH ist eine Verordnung.
In dieser Verordnung stehen Vorschriften,
wie man mit Chemikalien umgehen muss.
Chemikalien sollen so hergestellt werden,
dass sie keine Gefahr für die Menschen und die Umwelt sind.
Im Bereich REACH bekommen Sie genaue Informationen
über die REACH-Verordnung.
Zum Beispiel:
• Was ist die REACH-Verordnung?
• Was steht in dieser Verordnung?
• Wann betrifft Sie die REACH-Verordnung?
Haupt-Bereich CLP
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CLP ist eine Verordnung.
In dieser Verordnung stehen Vorschriften,
wie man Stoffe und Gemische einstufen,
kennzeichnen und verpacken muss.
Stoffe und Gemische sollen so hergestellt werden,
dass sie keine Gefahr für die Menschen und die Umwelt sind.
Im Bereich CLP bekommen Sie genaue Informationen
über die CLP-Verordnung.
Zum Beispiel:
• Was ist die CLP-Verordnung?
• Was steht in dieser Verordnung
Haupt-Bereich Biozide
© iStock | www.industrieblick.net
Biozide sind Mittel,
die dafür benutzt werden Schädlinge zu bekämpfen.
Zum Beispiel Holzschutz-Mittel oder Insektenschutz-Mittel.
Biozide können für die Menschen und die Umwelt gefährlich sein.
Zu den Bioziden gibt es eine Verordnung.
Biozide müssen in Deutschland zugelassen werden.
Wenn sie nicht zugelassen sind,
dann darf man sie in Deutschland nicht verkaufen und nicht benutzen.
Im Bereich Biozide können Sie sich zum Beispiel darüber informieren:
• Was sind Biozide?
• Welche Gesetze gibt es zum Thema Biozide?
• Welche Produkte gibt es?
• Wie sieht die Forschung im Bereich Biozide aus?
Haupt-Bereich Der Helpdesk
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In diesem Bereich lernen Sie die Auskunft-Stelle kennen.
Sie sehen auch, welche Veranstaltungen es gibt, die mit REACH, CLP und Bioziden zu tun haben.
Suche
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Wenn Sie nach einem bestimmten Thema suchen,
können Sie die Such-Funktion benutzen.
Klicken Sie auf die Lupe,
dann öffnet sich ein Feld.
Klicken Sie in das Feld Suchbegriff.
Geben Sie hier ein Wort oder mehrere Wörter ein.
Klicken Sie danach auf das Feld suchen.
Dann wird Ihnen eine Liste
mit den Ergebnissen angezeigt.
Top Themen
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Unter den Haupt-Bereichen finden Sie die Top Themen.
Diese Themen wechseln immer wieder.
Hier stehen immer sehr wichtige und aktuelle Themen.
Meldungen und aktuelle Veranstaltung
Unter den Top Themen finden Sie:
• Meldungen
• und aktuelle Veranstaltungen.
Drei Verordnungen im Überblick
In diesem Bereich werden die drei Verordnungen erklärt.
• REACH-Verordnung
• CLP-Verordnung
• Biozid-Verordnung
Mehr zu den Verordnungen
Hier finden Sie Anleitungen und Tipps zu den Verordnungen.
Sie können sie im Arbeits-Alltag benutzen.
Die Leute vom REACH-CLP-Biozid Helpdesk möchten Ihnen damit helfen,
damit Sie alles richtig machen.
Biozide
Im Bereich Biozide erfahren Sie, welche Biozide es gibt.
REACH
Im Bereich REACH bekommen Sie genaue Informationen
über die REACH-Verordnung.
Zum Beispiel:
• Was ist die REACH-Verordnung?
• Was steht in dieser Verordnung?
• Wann betrifft Sie die REACH-Verordnung?
Weitere Seiten
Weiter unten finden Sie Internetseiten,
die für Sie auch interessant sein können.
Wenn Sie darauf klicken,
dann kommen Sie direkt zu dieser Internetseite.
BAuA
Wenn Sie dieses Feld anklicken, öffnet sich die Internetseite
der Bundes-Anstalt für Arbeits-Schutz und Arbeitsmedizin.
Die Abkürzung dafür ist BAuA.
ECHA
Wenn Sie dieses Feld anklicken, öffnet sich die Internetseite
der Europäischen Chemikalien-Agentur.
Die Abkürzung dafür ist ECHA.
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Im Bereich Hilfe finden Sie viele Hinweise,
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Wie Sie bestimmte Begriffe
auf der Seite suchen können.
Und wie Sie Informationen finden
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Im Bereich Datenschutz erklärt die BAuA, wie sie mit Ihren Daten umgeht.
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Die Abkürzung dafür ist BAuA.
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