Gebühren
Die Gebühren für sämtliche Verfahren im Regelungsbereich der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 sind ab dem 01.10.2021 in der besonderen Gebührenverordnung BMUBGebV festgelegt:
Für Anträge, die bis zum 30.09.2021 eingereicht wurden, gilt die Chemikalienkostenverordnung.
English version: ChemKostV - EN
Zudem erhebt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eigene Gebühren nach der Gebührenverordnung der ECHA.
Die Meldung eines Biozidprodukts (nach Biozidmeldeverordnung), welches derzeit im Rahmen der Übergangsregelungen für Altwirkstoffe zulassungsfrei verkehrsfähig ist, ist kostenlos.