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Das Registrierungsdossier

Um eine Registrierung durchzuführen muss ein Hersteller/Importeur ein Registrierungsdossier erstellen. Dieses besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  • Dem technischen Dossier, welches von jedem Registranten benötigt wird sowie
  • einem Stoffsicherheitsbericht, der für Stoffe benötigt wird, die in Mengen von >10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Das Registrierungsdossier wird mit der Software IUCLID erstellt, welches die ECHA kostenlos zur Verfügung stellt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Unterseite "Erstellung und Einreichung des Registrierungsdossiers", mehr Informationen zum Stoffsicherheitsbericht erhalten Sie hier.

Wenn derselbe Stoff von mehreren Unternehmen registriert wird, sind die Registranten verpflichtet eine gemeinsame Registrierung zu erstellen. Hierzu wird von den Registranten ein federführender Registrant bestimmt, der in seinem Dossier alle geforderten Datenanforderungen erfüllt. Die anderen Registranten müssen in Ihrem Dossier lediglich die betriebsspezifischen vertraulichen Daten einreichen. Weitere Informationen zur gemeinsamen Einreichung und der dafür benötigten Datenteilung finden Sie in den entsprechenden Unterseiten.

Leitfäden zur Registrierung unter REACH

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