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Informationen über registrierte Stoffe

Nach Artikel 119 der REACH-Verordnung ist die ECHA verpflichtet, der Öffentlichkeit Informationen über Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen auf ihrer Internetseite kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die in der ECHA-Datenbank enthaltenen Informationen wurden von Unternehmen in deren Registrierungsdossiers bereitgestellt. Sie finden dort eine Vielzahl von Informationen über Stoffe, die von den Unternehmen hergestellt oder importiert werden, wie die gefährlichen Eigenschaften, die Einstufung und Kennzeichnung sowie Informationen zur sicheren Verwendung der Stoffe.

Dabei handelt es sich um folgende Informationen:

  • Stoffidentität
  • Einstufung
  • physikalisch-chemische Angaben
  • Angaben über Verbleib und Verhalten in der Umwelt
  • Ergebnisse der einzelnen toxikologischen und ökotoxikologischen Studien
  • DNEL und PNEC (soweit verfügbar)
  • Leitlinien für eine sichere Verwendung des Stoffes
  • gegebenenfalls Analysemethoden zur Ermittlung eines in die Umwelt freigesetzten gefährlichen Stoffes sowie zur Bestimmung der unmittelbaren Exposition des Menschen

In der ECHA-Datenbank der registrierten Stoffe sind auch die NONS-Registrierungsdossiers enthalten. Diese werden durch ihren gelben Hintergrund erkennbar gemacht, während alle anderen Registrierungsdossiers einen blauen Hintergrund aufweisen.

Die Informationen in der ECHA-Datenbank unterliegen Urheberrechten. Des Weiteren ist die ECHA bestrebt nach Möglichkeit die Aktualität und Genauigkeit der hier bereitgestellten Informationen und Materialien sicherzustellen. Die Informationen sind nicht notwendigerweise umfassend, vollständig, korrekt und aktuell.

Nach Artikel 119 Absatz 2 kann aus geschäftlichem Interesse des Registranten oder anderer Beteiligter bei entsprechender Begründung einige Informationen eine vertrauliche Behandlung beantragt werden. Anträge auf vertrauliche Behandlung von Informationen sind kostenpflichtig.

Downloads

Download: Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte (PDF, 315 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

(PDF, 315 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, PDF, 315 KB, Datei ist nicht barrierefrei