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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de veröffentlichte Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im August 2020 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Der Webauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab
  • Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt
  • Es sind Schriftgrafiken vorhanden
  • Bei der Verwendung von mobilen Geräten gehen teilweise Inhalte verloren
  • Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, können nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben und verschwinden beim Darüberfahren mit dem Zeiger
  • Einige Elemente auf den Seiten sind nicht mittels Tastatur bedienbar
  • Sprunglinks innerhalb der Seiten verschieben den Fokus nicht korrekt
  • Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar bzw. gar nicht sichtbar
  • Teilweise wird für Links nicht angekündigt, dass sich PDF-Dokumente öffnen
  • Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
  • Nicht alle Such-Funktionen sind einheitlich benannt
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei

Begründung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom August 2020 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2071
Telefax: 0231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de