Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Können Biozidprodukte, die neben einem oder mehreren Altwirkstoffen Wirkstoffe enthalten, die im Anhang I der Biozidverordnung gelistet sind, von den nationalen Übergangsregelungen profitieren?

Helpdesk-Nummer: 0645

Nein. Die nationalen Übergangsregelungen für Altwirkstoffe nach Artikel 89 der Biozidverordnung in Verbindung mit dem Chemikaliengesetz (ChemG) gelten nicht für Produkte, die eine Kombination aus einem in Anhang I aufgeführten Stoff und einem im Bewertungsverfahren (gemäß der Review-Verordnung) befindlichen Altwirkstoff beinhalten.