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Was versteht man unter REACH unter einem Erzeugnis?

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Die Definition zum Begriff Erzeugnis, befindet sich in Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Danach ist ein Erzeugnis als ein Gegenstand zu verstehen, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.

In Kapitel 2 der Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen enthält Informationen darüber, wie bestimmt werden kann, ob ein Objekt die oben genannte Definition erfüllt, einschließlich Hilfestellungen zur Behandlung von Grenzfällen (siehe Anhänge 3 und 4).