Navigation und Service

Suche und Suchergebnisse

286 Ergebnisse für ""

FAQ (286)

Sortieren nach:

Wann kann eine Abweichung der Informationsanforderungen unter REACH von einem Registranten ausgeübt werden, falls der Stoff in kosmetischen Mitteln im EWR verwendet wird?

Helpdesk-Nummer: 0502

Im Allgemeinen kann von Prüfungen auf menschliche Gesundheits-Endpunkte abgewichen („verzichtet“) werden, wenn der Stoff im EWR

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage zu kosmetischen Mitteln, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 991)

mehr erfahren: …

Wie kann eine Abweichung einer Informationsanforderung in der Praxis durch einen Registranten ausgeübt werden, wenn der Stoff ausschließlich in kosmetischen Mitteln verwendet wird?

Helpdesk-Nummer: 0522

Wie bei jeder Abweichung einer Informationsanforderung in einem Registrierungsdossier müssen Sie eine Rechtfertigung in jedem …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage zu kosmetischen Mitteln, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 993)

mehr erfahren: …

Wo finde ich mehr Informationen zur Kosmetikverordnung und dem Verbot von Tierversuchen/Vermarktung?

Helpdesk-Nummer: 0527

  • Mehr Informationen zur Kosmetikverordnung und ihren Anforderungen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage zu kosmetischen Mitteln, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 998)

mehr erfahren: …

Beeinträchtigt das Inkrafttreten des absoluten Vermarktungsverbots für an Tieren getestete kosmetische Mittel/Inhaltsstoffe die Konformität der Registrierungsdossiers, die ich bereits eingereicht habe?

Helpdesk-Nummer: 0526

Nein, das Inkrafttreten des absoluten Vermarktungsverbots im Rahmen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 hat keinen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage zu kosmetischen Mitteln, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 997)

mehr erfahren: …

Was sind die Pflichten eines nachgeschalteter Anwenders (DUs), der einen Stoff, als solchen oder in einem Gemisch, für eine produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0123

Ein DU, der einen Stoff für PPORD verwendet, kann unterschiedliche Pflichten unter REACH haben. Dies ist davon abhängig, ob die

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Anmerkung des Helpdesks: Die Frage wurde in der deutschen Übersetzung leicht abgeändert, indem das Wort „registered“ aus der Frage gestrichen wurde.

(ECHA ID 839)

mehr erfahren: …

Ich bin nachgeschalteter Anwender. Wann muss ich eine Mitteilung* an die ECHA machen?

Helpdesk-Nummer: 0125

Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Sicherheitsdatenblatts für einen registrierten Stoff eine Mitteilung an die

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde

Anmerkung des Helpdesks: Eine Mitteilung nach Artikel 66 der REACH-Verordnung.

(ECHA ID 153)

mehr erfahren: …

Müssen nachgeschaltete Anwender oder Händler den Registrierungsstatus der Stoffe als solche oder in Gemischen prüfen, die sie gemäß der REACH-Verordnung in Verkehr bringen?

Helpdesk-Nummer: 0124

Nachgeschaltete Anwender oder Händler müssen den Registrierungsstatus der Stoffe, die sie als solche oder in einem Gemisch in …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 155)

mehr erfahren: …

Nachgeschaltete Anwender haben 12 Monate Zeit, um ihre Pflichten in Bezug auf ein Expositionsszenarium zu erfüllen, das einen Sicherheitsdatenblatt beigefügt ist. Beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender das Expositionsszenarium oder wenn er die Registrierungsnummer erhalten hat?

Helpdesk-Nummer: 0122

Dem Rechtstext zufolge beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender ein Sicherheitsdatenblatt mit einer REACH

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 943)

mehr erfahren: …

Gilt ein Stoff gemäß Artikel 7 (6) als „für diese Verwendung registriert“, wenn ein nachgeschalteter Anwender die Agentur nach Artikel 38 über seine Stoffanwendung informiert?

Helpdesk-Nummer: 0129

Nein.
Der Artikel 7 der REACH-Verordnung regelt die Registrierungs- und Mitteilungspflichten für Stoffe in Erzeugnissen. Die …

mehr erfahren: …

Wir stellen eine Nanoform eines Stoffes in Mengen > 1 t/a her, der Stoff wurde bereits von uns als Bulkmaterial registriert. Ist eine erneute separate Registrierung nötig?

Helpdesk-Nummer: 0592

Bulk und Nano stellen lediglich unterschiedliche Formen ein und desselben Stoffes dar. Unter der Bulkform werden in diesem …

mehr erfahren: …