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Wir stellen eine Nanoform eines Stoffes in Mengen > 1 t/a her, der Stoff wurde bereits von uns als Bulkmaterial registriert. Ist eine erneute separate Registrierung nötig?

Helpdesk-Nummer: 0592

Bulk und Nano stellen lediglich unterschiedliche Formen ein und desselben Stoffes dar. Unter der Bulkform werden in diesem Zusammenhang immer die Nicht-Nanoformen verstanden. Sofern ein Stoff sowohl in Bulk- als auch Nanoform in einer Gesamtmenge von mindestens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird, muss die Registrierung im Rahmen eines Registrierungsdossiers erfolgen. Die zu berücksichtigende Tonnage ergibt sich aus der Summe der unterschiedlichen Formen. Die Informationen, welche im gemeinsamen Dossier enthalten sind, müssen repräsentativ für alle über das Dossier abgedeckten Formen des Stoffes sein. Für einen Stoff gibt es nur eine gemeinsame Einreichung, die sowohl die Bulk- als auch die Nanoform bzw. Nanoformen des Stoffes abdeckt.