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FAQ (579)

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Ist eine Auslobung als “Bio” erlaubt?

Helpdesk-Nummer: 0585

Gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) darf die Kennzeichnung eines Biozidprodukts nicht …

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Wie muss die innere und äußere Verpackung von Biozidprodukten gekennzeichnet sein?

Helpdesk-Nummer: 0586

Biozidprodukte müssen gemäß Artikel 69 (2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) - und sofern als gefährlich …

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Was ist das Verfallsdatum ?

Helpdesk-Nummer: 0587

Das Verfallsdatum ist nach Artikel 69 (2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) Bestandteil der Kennzeichnung von …

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Müssen Arbeitnehmer, die nur mit Diisocyanaten als verpackte Ware umgehen, auch geschult werden?

Helpdesk-Nummer: 0740

Nein. Wenn ausschließlich mit verpackter Ware umgegangen wird, ist eine Schulung nicht erforderlich. Dies betrifft z.B.

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Wer ist bei Diisocyanaten im Fall von Arbeitnehmerüberlassung oder beim Einsatz von Subunternehmern für die Schulung verantwortlich?

Helpdesk-Nummer: 0741

Gemäß dem Eintrag 74 ist der Arbeitgeber für die Schulung der Anwender verantwortlich. Die Formulierung ist ähnlich wie in den …

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Sind Verwender von Diisocyanatoligomeren von der Schulungspflicht betroffen?

Helpdesk-Nummer: 0742

Diisocyanatoligomere erfüllen üblicherweise nicht die Stoffidentitätsbedingungen, die zur Schulungspflicht führen. Der …

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Müssen Schüler und Lehrer an berufsbildenden Schulen, die während des Unterrichts mit Diisocyanaten umgehen, auch geschult werden?

Helpdesk-Nummer: 0743

Der Eintrag 74 verlangt, dass alle gewerblichen und industriellen Verwender, die mit Diisocyanaten umgehen, geschult werden …

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Muss der Anmelder die Begründung für eine Nichteinstufung nach Art. 40 (1) (d) der CLP-Verordnung angeben, wenn eine Einstufung für einen Endpunkt per definitionem ausgeschlossen ist?

Helpdesk-Nummer: 0377

Ja. Anmelder, d. h. Hersteller und Importeure, müssen immer eine Begründung für das Fehlen einer Einstufung („no classification

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 219)

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Seit dem 01. September 2015 dürfen Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn der Hersteller / Lieferant des Wirkstoffs oder des Biozidprodukts in einer von der Agentur veröffentlichen Liste („Artikel 95-Liste“) aufgeführt ist. Muss ich meine Artikel 95-Konformität gegenüber der BAuA mit einer Bestätigung meines Lieferanten nachweisen?

Helpdesk-Nummer: 0438

Es ist richtig, dass gemäß Artikel 95 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) seit dem 01. September 2015 ein …

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