Navigation und Service

Müssen Arbeitnehmer, die nur mit Diisocyanaten als verpackte Ware umgehen, auch geschult werden?

Helpdesk-Nummer: 0740

Nein. Wenn ausschließlich mit verpackter Ware umgegangen wird, ist eine Schulung nicht erforderlich. Dies betrifft z.B. Beschäftige in Lagern, Logistikunternehmen und Handel. Gemäß des Absatzes 4 des Eintrags 74 soll die Schulung Anleitungen zur Kontrolle der Exposition am Arbeitsplatz gegenüber Diisocyanaten durch Hautkontakt und Einatmen enthalten. Da diese bei verpackter Ware immer auszuschließen sind, ist eine Schulung nicht erforderlich.