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Sind Verwender von Diisocyanatoligomeren von der Schulungspflicht betroffen?

Helpdesk-Nummer: 0742

Diisocyanatoligomere erfüllen üblicherweise nicht die Stoffidentitätsbedingungen, die zur Schulungspflicht führen. Der Molekülrest R zwischen den Isocyanatgruppen muss ausschließlich aus Kohlenwasserstoffen bestehen, was bei Oligomeren üblicherweise nicht der Fall ist. Somit besteht keine Schulungspflicht. Es sollte aber beachtet werden, dass der Restmonomergehalt von 0,1% nicht überschritten wird, da dann die Schulung auf Grund des hohen Anteils an Restmonomeren erforderlich ist.