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Müssen Schüler und Lehrer an berufsbildenden Schulen, die während des Unterrichts mit Diisocyanaten umgehen, auch geschult werden?

Helpdesk-Nummer: 0743

Der Eintrag 74 verlangt, dass alle gewerblichen und industriellen Verwender, die mit Diisocyanaten umgehen, geschult werden müssen. Der Begriff gewerblich ist in diesem Kontext im Sinne von berufsmäßiger Verwendung zu verstehen. Dies bedeutet, dass alle berufsmäßigen Verwender von Diisocyanaten der Schulungspflicht unterliegen. Dies betrifft somit auch Lehrer und Schüler an berufsbildenden Schulen.