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Die Registrierungsfrist für einen Phase-in-Stoff, der in Mengen von 1 Tonne pro Jahr hergestellt/importiert wird, ist der 31. Mai 2018. Muss dieser Stoff bereits jetzt für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?
Helpdesk-Nummer: 0137
Ja. Jeder registrierungspflichtige Stoff unabhängig davon, ob er als gefährlich einzustufen ist oder nicht, der ab dem 1. …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Welche Informationen über die Identität des Stoffes sind zur Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverhältnis erforderlich?
Helpdesk-Nummer: 0378
Die erforderlichen Informationen über die Identität des Stoffes hinsichtlich der Meldung für das Einstufungs- und …
Hinweis:
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(ECHA ID 0211)
Wie unterscheiden sich die für eine Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erforderlichen Kennzeichnungsinformationen nach der CLP-Verordnung von denjenigen für eine Registrierung unter REACH?
Helpdesk-Nummer: 0376
Gemäß Artikel 40(1)(f) der CLP-Verordnung sollte eine Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die zutreffenden …
Hinweis:
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(ECHA ID 220)
Wie sollte eine Gruppe von Herstellern/Importeuren zum Zweck der Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis eingerichtet werden?
Helpdesk-Nummer: 0380
Das REACH-IT-System der ECHA wird Herstellern oder Importeuren die Möglichkeit bieten, sich als Gruppe (nachstehend bezeichnet …
Hinweis:
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(ECHA ID 203)
Wenn einmal ein Stoff für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet worden ist, müssen dann Hersteller oder Importeure denselben Stoff nochmals melden, obwohl er bereits im Verzeichnis enthalten ist?
Helpdesk-Nummer: 0382
Ja. Jede Rechtsperson, die den Stoff in Verkehr bringt, muss eine Meldung einreichen. Gleichwohl können Hersteller oder …
Hinweis:
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(ECHA ID 218)
Muss ein Hersteller oder Importeur Stoffe melden, die in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgeführt sind?
Helpdesk-Nummer: 0383
Ja. Stoffe, die unter Anhang VI aufgeführt sind, müssen entsprechend Artikel 40 der CLP-Verordnung gemeldet werden, wenn sie in …
Hinweis:
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(ECHA ID 216)
Sind für die Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis analytische Informationen erforderlich, wie zum Beispiel HPLC-Daten, Gaschromatogramme oder eine Beschreibung der Analysemethode?
Helpdesk-Nummer: 0384
Die nachfolgend aufgeführten Informationen über die Identität des Stoffes sind zur Meldung für das Einstufungs- und …
Hinweis:
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(ECHA ID 212)
Muss für die Kennzeichnung der Vertraulichkeit eine Gebühr gezahlt werden?
Helpdesk-Nummer: 0385
Nein. Hersteller und Importeure, die die Vertraulichkeit des IUPAC-Namens für einen unter REACH Artikel 119(2)(f) und (g) …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 228)
Muss ein ungefährlicher Stoff, der auch unter REACH registriert wird, an das Verzeichnis gemeldet werden?
Helpdesk-Nummer: 0381
Ja. In Artikel 39(a) der CLP-Verordnung heißt es, dass „Stoffe, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …
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(ECHA ID 197)
Wie wird bei der Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die Vertraulichkeit des IUPAC-Namens für einen in Frage kommenden Stoff gekennzeichnet?
Helpdesk-Nummer: 0386
Um die Vertraulichkeit der IUPAC-Bezeichnung im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu kennzeichnen, muss ein Hersteller …
Hinweis:
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(ECHA ID 227)