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Wenn einmal ein Stoff für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet worden ist, müssen dann Hersteller oder Importeure denselben Stoff nochmals melden, obwohl er bereits im Verzeichnis enthalten ist?

Helpdesk-Nummer: 0382

Ja. Jede Rechtsperson, die den Stoff in Verkehr bringt, muss eine Meldung einreichen. Gleichwohl können Hersteller oder Importeure es vorziehen, die Meldung als Gruppe durchzuführen. Dabei trägt nur ein Anmelder im Namen der anderen Anmelder die Meldung in REACH-IT ein, wobei die Identität der letzteren auch eingetragen wird.

Wenn Sie außerdem das Online-REACH-IT-Tool zum Einreichen einer Meldung nutzen und

  1. der Stoff bereits von einem anderen Hersteller oder Importeur gemeldet wurde und
  2. Sie die angezeigte Einstufung und Kennzeichnung für diesen Stoff für geeignet halten,

dann können Sie einfach das Kästchen „I agree“ (Ich bin einverstanden) anklicken, und die relevanten Felder für Ihr Meldungsdossier werden automatisch ausgefüllt

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 218)