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Wie wird bei der Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die Vertraulichkeit des IUPAC-Namens für einen in Frage kommenden Stoff gekennzeichnet?

Helpdesk-Nummer: 0386

Um die Vertraulichkeit der IUPAC-Bezeichnung im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu kennzeichnen, muss ein Hersteller oder Importeur ein IUCLID-Dossier zur Meldung des Stoffes für das Verzeichnis erstellen. In diesem IUCLID-Dossier wird er aufgefordert,

  • ein Vertraulichkeits-Flag (confidentiality flag) für den IUPAC-Namen des Stoffes zu setzen, indem er einen Haken in das entsprechende Kästchen setzt;
  • eine Begründung beizufügen, wozu auch die eindeutige Angabe gehört, ob der Stoff zu denjenigen Stoffen gehört, die in REACH Artikel 119(2)(f) und (g) genannt werden, (siehe FAQ Nr. 387) und
  • einen Ersatznamen einzusetzen, welcher anstelle der IUPAC-Bezeichnung im öffentlich zugänglichen Teil des Verzeichnisses veröffentlicht werden würde. Bei der Ableitung eines Ersatznamens sollten die Regeln aus Teil B von Anhang VI zu Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) Anwendung finden.

Die Anmelder sind aufgefordert, alle drei Elemente zur Kennzeichnung der Vertraulichkeit vorzulegen.

Bitte beachten: Bei der Meldung von Stoffeinstufungen für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis müssen Anmelder das Vertraulichkeits-Flag durch ein IUCLID-Dossier eingeben. Die anderen Anmeldungs-Tools, d. h. das Online- und das Bulk-Tool, enthalten nicht die Möglichkeit, die Vertraulichkeit des IUPAC-Namens zu kennzeichnen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 227)