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Muss für die Kennzeichnung der Vertraulichkeit eine Gebühr gezahlt werden?

Helpdesk-Nummer: 0385

Nein. Hersteller und Importeure, die die Vertraulichkeit des IUPAC-Namens für einen unter REACH Artikel 119(2)(f) und (g) genannten Stoff kennzeichnen, müssen keine Gebühr zahlen, wenn sie diesen für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 228)