Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Der Helpdesk präzisiert an dieser Stelle:
Eine Ergänzung aus den Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung:
Zusätzliche Kennzeichnungselemente, die aus dem UN-GHS stammen, aber nicht in die CLP-Verordnung implementiert sind, können in den Abschnitt für nichtobligatorische ergänzende Informationen aufgenommen werden, dürfen aber beim Anwender nicht zur Verwirrung führen.
(ECHA ID 238)