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Wo ist eine Übersetzung der H- und P-Sätze in andere europäische Sprachen zu finden?

Helpdesk-Nummer: 0354

Im Anhang III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) sind alle H-und P-Sätze übersetzt in den Landessprachen der Europäischen Union zu finden. Tabelle 1.1 des Anhang III listet die Gefahrenhinweise (H-Sätze), Tabelle 2.1 und 2.2 in Teil 2 des Anhangs III listet die ergänzenden Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze), Teil 3 des Anhangs III listet die ergänzenden Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische (EUH-Sätze) und Anhang IV Teil 2 die Sicherheitshinweise (P-Sätze) in allen EU-Landessprachen auf.

Auf Grund der vorgenommenen Änderungen bzw. Berichtigungen von Übersetzungsfehlern der P-Sätze sollte die konsolidierte Fassung der CLP-Verordnung (siehe oben) herangezogen werden.