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Ist die Anzahl der Sicherheitshinweise (Precautionary Statements, P-Sätze) auf dem Kennzeichnungsetikett begrenzt?

Helpdesk-Nummer: 0367

Im Gegensatz zur Anzahl der Gefahrenhinweise (H-Sätze) ist die Anzahl der Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf dem Kennzeichnungsetikett begrenzt. Die allgemeine Regel in Artikel 28 Absatz 3 CLP ist, dass nicht mehr als sechs Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen (kombinierte P-Sätze gelten als ein P-Satz), es sei denn, die Art und Schwere der Gefahren machen eine größere Anzahl erforderlich. Eine Anleitung für die Auswahl aus mehr als 100 verschiedenen Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) wird von der ECHA in den Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bereitgestellt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 237)