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Was ist zu tun, wenn eine harmonisierte Einstufung, die in Tabelle 3 Teil 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung als Mindesteinstufung aufgeführt ist, verwendet werden muss?

Helpdesk-Nummer: 0530

Um die unter der Stoffrichtlinie (Dangerous Substances Directive, DSD) ausgeführte Arbeit und gesammelten Erfahrungen vollständig zu nutzen, wurden alle bisherigen harmonisierten Stoffeinstufungen in harmonisierte CLP-Einstufungen umgewandelt. Für Stoffe mit harmonisierten Einstufungen für die Gefahrenklassen „akute Toxizität“ und „spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)“ wurden Mindesteinstufungen festgelegt. Diese Mindesteinstufungen tragen der Tatsache Rechnung, dass eine exakte Umwandlung der DSD-Kriterien in die CLP-Kriterien aufgrund fehlender Daten nicht möglich war.

Hersteller und Importeure müssen wenigstens diese Mindesteinstufung anwenden (mit einem Stern gekennzeichnet), den Stoff aber in eine höhere Gefahrenkategorie einstufen, wenn nähere Informationen vorliegen, z.B. in Form eines LD50-Wertes, der zeigt, dass eine höhere Kategorie angemessener ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 260)