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Wird ein Kennzeichnungsetikett in der EU akzeptiert, das den Rechtvorschriften von Nicht-EU-Ländern entspricht die das GHS implementiert haben?

Helpdesk-Nummer: 0366

In der EU werden nur solche Kennzeichnungsetiketten akzeptiert, die den CLP-Regeln entsprechen. Das bedeutet, dass die Bestimmungen, die in Titel III der CLP-Verordnung in Verbindung mit ihren Anhängen II-V festgelegt und vorgeschrieben sind, eingehalten werden müssen. Jedoch liegen viele Aspekte bezüglich der Anordnung der Kennzeichnungselemente und der ergänzenden Kennzeichnungsinformationen im Ermessen des Lieferanten gefährlicher Stoffe oder Gemische.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Der Helpdesk präzisiert an dieser Stelle:
Eine Ergänzung aus den Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung:
Zusätzliche Kennzeichnungselemente, die aus dem UN-GHS stammen, aber nicht in die CLP-Verordnung implementiert sind, können in den Abschnitt für nichtobligatorische ergänzende Informationen aufgenommen werden, dürfen aber beim Anwender nicht zur Verwirrung führen.

(ECHA ID 238)