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Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?
Helpdesk-Nummer: 0215
Gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu …
Ist es richtig, dass die Meldung und die Zulassung von Biozidprodukten nach dem Biozidgesetz bei der BAuA in Dortmund erfolgt?
Helpdesk-Nummer: 0424
Ja, sowohl die Meldung als auch die Beantragung einer Zulassung müssen bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) in der …
Ist eine Raumluftdesinfektion von Produktionsstätten oder anderen geschlossenen Räumen zur Inaktivierung von Krankheitserregern durch Vernebelung von Desinfektionsmitteln ("Kaltvernebelung"), z. B. Wasserstoffperoxid oder chlorhaltigen Produkten, bei laufendem Betrieb in Anwesenheit von Beschäftigten zulässig?
Helpdesk-Nummer: 0739
Beim Einsatz von Gemischen zur Kaltvernebelung, die als Desinfektionsmittel eingesetzt werden, handelt es sich um die Verwendung …
Ist mit der Erteilung der N-Nummer die Anmeldepflicht in anderen Mitgliedsstaaten erfüllt?
Helpdesk-Nummer: 0425
Nein, mit der Meldung und entsprechenden Erteilung der N-Nummer ist die Anmeldepflicht in anderen Mitgliedsstaaten nicht …
Darf ein Sicherheitsblatt mehrere Stoffe oder Gemische abdecken?
Helpdesk-Nummer: 0212
Ja, wenn die Informationen, die in dem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt wurde, für jeden Stoff oder Gemisch den …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Der Helpdesk präzisiert die Antwort:
Die Möglichkeit Gruppensicherheitsdatenblätter zu bilden, ergibt sich aus den Vorschriften, ohne dort explizit erwähnt zu sein. Als Voraussetzung neben dem ausreichend übereinstimmenden Gefahrenprofil, müssen alle zur Gruppe zugeordneten Einzelstoffe eindeutig zu identifizieren sein. Bei Stoffen könnte man ggf. Salze mit gleichen Säure- oder Base-Strukturen (Vorsicht bei unterschiedlichen Löslichkeiten!) zusammenfassen. Für Gemische ist eine Gruppierung möglich, da hier nur die gefährlichen Komponenten genannt werden müssen und die genaue Konzentration dieser Komponenten nicht angegeben werden muss. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, dass unterschiedliche Gemische zu einer Gruppe zusammengefasst werden, z. B. solche mit unterschiedlichen aber ungefährlichen Komponenten oder solche mit gewissen Schwankungen im Konzentrationsbereich einzelner Komponenten. Voraussetzung ist aber, dass sich Einstufung und Kennzeichnung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht ändern. Daher sollte die Gruppenbildung verantwortlich erfolgen und sich an den Zielen und Vorschriften für das Sicherheitsdatenblatt orientieren.
Zum Beispiel können Gemische nicht in die Gruppenbildung einbezogen werden, wenn benennungspflichtige Stoffe enthalten sind, die nicht im Gruppensicherheitsdatenblatt genannt werden. Auch Gemische, in denen Komponenten vom angegebenen Konzentrationsbereich abweichen, können nicht eingruppiert werden. Außerdem sollten in den Gruppensicherheitsdatenblättern keine Stoffe genannt werden, die nicht tatsächlich in allen dieser Gruppe zugeordneten Produkten vertreten sind, da dies ggf. relevant ist für die messtechnische Überwachung und die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
(ECHA ID 947)
Ist eine Auslobung als “Bio” erlaubt?
Helpdesk-Nummer: 0585
Gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) darf die Kennzeichnung eines Biozidprodukts nicht …
Wie muss die innere und äußere Verpackung von Biozidprodukten gekennzeichnet sein?
Helpdesk-Nummer: 0586
Biozidprodukte müssen gemäß Artikel 69 (2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) - und sofern als gefährlich …
Was ist das Verfallsdatum ?
Helpdesk-Nummer: 0587
Das Verfallsdatum ist nach Artikel 69 (2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) Bestandteil der Kennzeichnung von …
Müssen Arbeitnehmer, die nur mit Diisocyanaten als verpackte Ware umgehen, auch geschult werden?
Helpdesk-Nummer: 0740
Nein. Wenn ausschließlich mit verpackter Ware umgegangen wird, ist eine Schulung nicht erforderlich. Dies betrifft z.B. …
Wer ist bei Diisocyanaten im Fall von Arbeitnehmerüberlassung oder beim Einsatz von Subunternehmern für die Schulung verantwortlich?
Helpdesk-Nummer: 0741
Gemäß dem Eintrag 74 ist der Arbeitgeber für die Schulung der Anwender verantwortlich. Die Formulierung ist ähnlich wie in den …