Springe direkt zu:
Suchtext
Sie sind hier:
53 Ergebnisse für ""
Filter entfernen
Sortieren nach:
Eine Erweiterung der Informationsanforderungen für Nanomaterialien unter REACH wurde nun von der Europäischen Kommission …
mehr erfahren: Erweiterte Anforderungen zu Nanomaterialien ab 1. Januar 2020 …
Die EU-Kommission hat für einer Reihe von Wirkstoffen in Biozidprodukten eine Nichtgenehmigung ausgesprochen.
mehr erfahren: Entscheidung zur Nichtgenehmigung von Biozidwirkstoffen …
Die Europäische Kommission hat am 30.10.2018 eine Entscheidung getroffen, dass auf nicht natürliche Weise mit Wolbachia …
mehr erfahren: Entscheidung zu infizierten Stechmücken …
Ab 1. Januar 2019 wird die ECHA alle Registrierungsdossiers einer gemeinsamen Einreichung zu einem bestimmten Stoff zusammen auf …
mehr erfahren: Neues Vorgehen der ECHA bei der Dossierbewertung ab 1. Januar 2019 …
Die ECHA überprüft eingereichte Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen (Compliance Check) und eingereichte …
mehr erfahren: Dossierbewertung …
Die Europäische Kommission hat am 12. bzw. 16.01.2024 die Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Dinatriumtetraborat …
mehr erfahren: Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Dinatriumtetraborat und Borsäure in der Produktart 8 …
Die Europäische Kommission hat am 16. bzw. 17.01.2024 die Genehmigungen der Wirkstoffe …
mehr erfahren: Genehmigungen von Alkyl(C12-16)dimethyl-benzylammonium-chlorid (ADBAC/BKC (C12-C16)) und Trihydrogen-Pentakalium-di(peroxomonosulfat)-di(sulfat) …
Die Verordnung ist am 25. Januar 2024 in Kraft getreten und muss spätestens ab dem 1. September 2025 angewendet werden.
mehr erfahren: 21. ATP zur CLP-Verordnung veröffentlicht …
CAS-Nummer 732-26-3 EG-Nummer 211-989-5 Aufnahmedatum 23.01.2024 Aufnahmegrund fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
mehr erfahren : 2,4,6-Tri-tert-butylphenol
CAS-Nummer 3147-75-9 EG-Nummer 221-573-5 Aufnahmedatum 23.01.2024 Aufnahmegrund vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
mehr erfahren : 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol