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Entscheidung zu infizierten Stechmücken

Die Europäische Kommission hat am 30.10.2018 eine Entscheidung getroffen, dass auf nicht natürliche Weise mit Wolbachia infizierte Stechmücken, die zur Vektorenkontrolle eingesetzt werden, in den Anwendungsbereich der Biozidverordnung fallen.

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1623 zu infizierten Stechmücken (PDF-Datei, 485 KB)

Datum 30.10.2018

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