2,4,6-Tri-tert-butylphenol
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
2,4,6-Tri-tert-butylphenol
CAS-Nummer
732-26-3
EG-Nummer
211-989-5
Aufnahmedatum
23.01.2024
Aufnahmegrund
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 471 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 1m1 MB)
Anhang XV Dossier
Entscheidungsnummer
D(2023)8585-DC (PDF-Datei, 110 KB)
Verwendungsbereiche
2,4,6-Tri-tert-butylphenol wird bei der Herstellung eines anderen Stoffes, bei der Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten verwendet.
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)
2,4,6-Tri-tert-butylphenol wird bei der Herstellung eines anderen Stoffes, bei der Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten verwendet.
IUCLID Stoffdatensatz **)
*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.