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FAQ (386)

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Fällt der Stoff Di-2-propylheptylphthalat (DPHP), CAS-Nr. 53306-54-0 unter Eintrag 52 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0051

Bei DPHP mit der CAS-Nr. 53306-54-0 handelt es sich um ein Isomer von Decylphthalat. Die Beschränkung in Eintrag 52 betrifft den …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0676)

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Fallen Erzeugnisse, die für die Hygiene von Kindern bestimmt sind, wie beispielsweise Badewannen, Erzeugnisse für das Bad, Badewannenmatten, Haarbürsten, Badethermometer oder Nagelscheren unter die Einträge 51 und 52 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0053

Die Einträge 51 und 52 legen fest, dass der Begriff „Babyartikel“ „jedes Erzeugnis“ bezeichnet, „das dazu bestimmt ist, den …

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(ECHA ID 0673)

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Was muss ich bei einem Wechsel eines Dritten als mein Vertreter (TPR; Third Party Representative) tun?

Helpdesk-Nummer: 0157

Wenn ein (potenzieller) Registrant, einen als sein Vertreter benannten Dritten (TPR) wechselt, muss der neue TPR ein REACH-IT

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(ECHA ID 63)

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Unterliegt die Herstellung eines Stoffes, ob für die Ausfuhr oder das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt, der Zulassungspflicht?

Helpdesk-Nummer: 0261

Die Herstellung eines Stoffes unterliegt nicht der Zulassungspflicht. Nachdem ein Stoff hergestellt wurde, sind vor der Ausfuhr …

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(ECHA ID 1031)

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Muss in Bezug auf einen Stoff, für den in Anhang XIV ausschließlich Gefahren für die menschliche Gesundheit angegeben sind, ein Zulassungsantrag für die Verwendung eines solchen Stoffes in einem Medizinprodukt, für das die sektorspezifischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 60 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der REACH-Verordnung gelten, eingereicht werden? Gilt diese Befreiung für die Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes in dem Produkt während des Herstellungsverfahrens? Falls ja, unterliegen die Phasen des Lebenszyklus, die der Verwendung des Stoffes in dem Medizinprodukt vorangehen, der Zulassungspflicht?

Helpdesk-Nummer: 0263

Gemäß Artikel 60 Absatz 2 und Artikel 62 Absatz 6 der REACH-Verordnung muss für einen in einem Medizinprodukt verwendeten Stoff, …

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(ECHA ID 1029)

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Gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a und b sowie Artikel 56 Absatz 4 Buchstabe a, b und c und Absatz 5 Buchstabe a und b der REACH-Verordnung sind verschiedene Verwendungen in bestimmten Produkten (Arzneimittel, Lebensmittel oder Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte, Motorkraftstoffe, Kosmetikerzeugnisse und Erzeugnisse, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) innerhalb des Anwendungsbereichs der in den Bestimmungen angegebenen sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Europäischen Union von der Zulassungspflicht befreit.
Frage 1: Gilt diese Befreiung für die Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffs in dem Produkt auch während des Herstellungsverfahrens?
Frage 2: Fallen die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise die Formulierung), die der Verwendung des Stoffs in dem betreffenden Erzeugnis vorangehen, ebenfalls unter diese Befreiung?

Helpdesk-Nummer: 0265

Antwort 1: Ja, diese Befreiung gilt auch für die Aufnahme eines Stoffs in das Produkt während des Herstellungsverfahrens.

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(ECHA ID 1027)

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Gemäß Artikel 56 Absatz 4 Buchstabe d der REACH-Verordnung ist die Verwendung als Brennstoff in geschlossenen Systemen von der Zulassungspflicht befreit. Gilt diese Befreiung auch für die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise das Formulieren), die dieser Endverwendung vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0264

Ja, die vorgeschalteten Verwendungen eines Stoffes "Verwendung von Brennstoffen in geschlossenen Systemen", die einer von der …

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(ECHA ID 1028)

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Gemäß Artikel 56 Absatz 3 der REACH-Verordnung ist die Verwendung eines Stoffes im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung von der Zulassungspflicht befreit. Gilt diese Befreiung auch für die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise die Formulierung), die der Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0262

Ja, die vorgeschalteten Verwendungen eines Stoffes, die einer befreiten Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung …

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(ECHA ID 1030)

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Nachgeschaltete Anwender haben 12 Monate Zeit, um ihre Pflichten in Bezug auf ein Expositionsszenarium zu erfüllen, das einen Sicherheitsdatenblatt beigefügt ist. Beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender das Expositionsszenarium oder wenn er die Registrierungsnummer erhalten hat?

Helpdesk-Nummer: 0122

Dem Rechtstext zufolge beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender ein Sicherheitsdatenblatt mit einer REACH

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(ECHA ID 943)

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Kann ein Unternehmen, wenn es Informationen über Stoffe und Gemische bereitstellen möchte für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, trotzdem das Sicherheitsdatenblatt-Format verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0181

Ja, das Sicherheitsdatenblatt-Format kann verwendet werden. Lieferanten, die kein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen …

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(ECHA ID 942)

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