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Fallen Erzeugnisse, die für die Hygiene von Kindern bestimmt sind, wie beispielsweise Badewannen, Erzeugnisse für das Bad, Badewannenmatten, Haarbürsten, Badethermometer oder Nagelscheren unter die Einträge 51 und 52 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0053

Die Einträge 51 und 52 legen fest, dass der Begriff „Babyartikel“ „jedes Erzeugnis“ bezeichnet, „das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“. Da diese Erzeugnisse dazu bestimmt sind, die Hygiene von Kindern zu erleichtern, sollten sie als „Babyartikel“, wie durch Einträge 51 und 52 definiert, betrachtet werden.

Folglich fallen Erzeugnisse, die für die Hygiene von Kindern verwendet werden (zum Beispiel Badewannen, Erzeugnisse für das Bad, Badewannenmatten, Haarbürsten, Badethermometer oder Nagelscheren) unter die Einträge 51 und 52 zur Verwendung von Phthalaten und sollten den Vorschriften dieser Einträge entsprechen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0673)