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Gemäß Artikel 56 Absatz 3 der REACH-Verordnung ist die Verwendung eines Stoffes im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung von der Zulassungspflicht befreit. Gilt diese Befreiung auch für die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise die Formulierung), die der Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0262

Ja, die vorgeschalteten Verwendungen eines Stoffes, die einer befreiten Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung vorangehen, sind ebenfalls befreit, und zwar in den Mengen des Stoffes, die in die Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung (unter 1 Tonne pro Jahr) einfließen, jedoch vorbehaltlich der nachfolgenden Erwägungen.

Gemäß der Begriffsbestimmung von wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung in Artikel 3 Absatz 23 müssen sämtliche wissenschaftlichen Versuche, Analysen oder Forschungsarbeiten „unter kontrollierten Bedingungen“ und mit chemischen Stoffen „in Mengen unter 1 Tonne pro Jahr“ durchgeführt werden. Gemäß der Befreiung in Artikel 56 Absatz 3 ist die Befreiung an einen bestimmten Grad der Risikobeherrschung geknüpft, d. h. der Verwendung unter kontrollierten Bedingungen und in Mengen unter 1 Tonne pro Jahr. Dies gilt ebenfalls für alle upstream Lebenszyklen des Stoffes dessen Endverwendung wissenschaftliche Forschung und Entwicklung (SRD) ist, selbst wenn die eingesetzte Menge in den upstream Lebenszyklen die 1 Tonnengrenze pro Jahr überschreitet. (Weitere Informationen finden Sie in den FAQs der ECHA ID 1442 und 1443.)

Im Falle von Widersprüchen zwischen dem hierin angegebenen Standpunkt und den Standpunkten, die von der ECHA zuvor in der Antwort auf Bemerkungen (RCOM) vom 20. Dezember 2011 vertreten wurden, sollte der hierin zum Ausdruck gebrachte Standpunkt als gegenwärtiges Rechtsverständnis angesehen werden. Dieser Standpunkt hat Vorrang vor allen anderen Standpunkten, die von der ECHA zuvor zu dieser Fragestellung kommuniziert wurden.


Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1030)