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Welche Daten für die Registrierung müssen nach GLP-Anforderungen ermittelt werden?

Helpdesk-Nummer: 0178

Unter REACH gemäß Artikel 13 ist die GLP-Anforderung (Gute Laborpraxis) nur für toxikologische und ökotoxikologische Tests zu …

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Ist für NONS, also Stoffe, die als Neustoffe angemeldet sind eine IUCLID-Datei einzureichen? Wenn ja, bis wann muss eine entsprechende Datei eingereicht werden und ist die Frist zur Einreichung an die Mengenschwellen gebunden?

Helpdesk-Nummer: 0252

Eine Anmeldung nach der Richtlinie 67/548/EWG gilt nach Art. 24 der REACH-Verordnung als Registrierung. Die Anmeldungen liegen …

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Ein Stoff wurde 2010 registriert und auf Grund einer Studie zur Reproduktionstoxizität als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Muss ein Registrant, der diesen Stoff im Mengenbereich von 1-10 Tonnen registrieren möchte, diese Einstufung übernehmen, auch wenn ihm die Studie nicht vorliegt? Muss er sich an den Kosten der Studie beteiligen?

Helpdesk-Nummer: 0463

Der Registrant muss denselben Stoff als fortpflanzungsgefährdend einstufen, auch wenn er keinen Zugang zu der Studie hat, …

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Welchen Status unter REACH haben diejenigen angemeldeten Neustoffe, bei denen nach der Anmeldung die Einstellung der Herstellung gemeldet wurde? Gelten sie trotzdem automatisch als angemeldet oder müssen sie vorregistriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0250

Auch Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden und bei denen die Einstellung der Herstellung nach § 16 Nr. 5 …

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Was muss ich tun, wenn sich die Tonnage eines Stoffes erhöht, der bereits unter der Richtlinie 67/548/EG angemeldet wurde?

Helpdesk-Nummer: 0249

Im Rahmen der REACH-Verordnung gelten Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EG angemeldet wurden (bekannt als NONS:

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Der deutsche Helpdesk präzisiert an dieser Stelle die FAQ der ECHA mit einigen Eckpunkten:

Nach dem Ergebnis einer Abstimmung zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist für die Aktualisierung der Registrierung eines nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Neustoffes im Fall einer Überschreitung der Tonnagegrenze von 1 Tonne pro Jahr auf 1-10 Tonnen pro Jahr keine Registrierungsgebühr fällig.

(ECHA ID 0055)

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Wann muss die Registrierungsnummer entlang der Lieferkette kommuniziert werden?

Helpdesk-Nummer: 0206

Für einen Stoff oder ein Gemisch, der/das ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) nach Artikel 31 der REACH-Verordnung benötigt, …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 137)

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Kann ein Händler die Registrierungsnummer des Lieferanten weiter verwenden oder kann er eine eigene Registriernummer erhalten, ohne das Registrierungsverfahren zu durchlaufen, da der Stoff folglich bereits registriert ist?

Helpdesk-Nummer: 0214

Gemäß Artikel 6 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind nur Hersteller und Importeure von Stoffen für deren Registrierung …

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Wie ändere ich meinen Stoffidentifikator in einer Registrierung?

Helpdesk-Nummer: 0455

Die ECHA stellt einen Dienst zur Änderung der chemischen Bezeichnungen Ihres registrierten Stoffs bereit.

Sie können die ECHA

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Müssen Oberflächen behandelte Stoffe registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0242

In einem Oberflächenbehandlungsverfahren sind die folgenden Stoffe relevant: 

  • "Basisstoff": Stoff in Form von Partikeln, auf …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde. Diese FAQ weicht bei der Interpretation der Registrierungspflichten für Oberflächenbehandlungsagentien beim Import von oberflächenbehandelten Stoffen in nicht-Nanoform von der ursprünglichen Version der FAQ ab. Die ursprüngliche Formulierung dieser FAQ implizierte nach Meinung des nationalen Helpdesk, dass Oberflächenbehandlungsagentien registriert werden müssten. Gemäß der neuen Version der FAQ besteht diese Registrierungspflicht nicht. Die Anmerkungen in eckigen Klammern beinhalten klarstellende Ergänzungen des deutschen Helpdesks.

(ECHA ID 38)

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