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Ist für NONS, also Stoffe, die als Neustoffe angemeldet sind eine IUCLID-Datei einzureichen? Wenn ja, bis wann muss eine entsprechende Datei eingereicht werden und ist die Frist zur Einreichung an die Mengenschwellen gebunden?

Helpdesk-Nummer: 0252

Eine Anmeldung nach der Richtlinie 67/548/EWG gilt nach Art. 24 der REACH-Verordnung als Registrierung. Die Anmeldungen liegen bei der ECHA in Helsinki vor. Der Anmelder muss erst nach Überschreiten der nächst höheren Mengenschwelle tätig werden und ein aktualisiertes Registrierungsdossier im IUCLID-Format einreichen.