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Welchen Status unter REACH haben diejenigen angemeldeten Neustoffe, bei denen nach der Anmeldung die Einstellung der Herstellung gemeldet wurde? Gelten sie trotzdem automatisch als angemeldet oder müssen sie vorregistriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0250

Auch Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden und bei denen die Einstellung der Herstellung nach § 16 Nr. 5 Chemikaliengesetz mitgeteilt wurde, gelten für den Hersteller, Importeur und Alleinvertreter, der diese Anmeldung durchgeführt hat unter REACH als registriert. Eine Einstellungsmitteilung führt nicht zum Verlust der Gültigkeit der Registrierung, da die Herstellung des angemeldeten Stoffes nach entsprechender Mitteilung jeder Zeit wieder aufgenommen werden kann.