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Wie ändere ich meinen Stoffidentifikator in einer Registrierung?

Helpdesk-Nummer: 0455

Die ECHA stellt einen Dienst zur Änderung der chemischen Bezeichnungen Ihres registrierten Stoffs bereit.

Sie können die ECHA ersuchen, die Hauptidentifikatoren Ihrer Registrierung, beispielsweise die EG-Nummer, zu ändern, wenn der Stoff nicht korrekt identifiziert wurde. Die Änderung der chemischen Bezeichnungen lässt Ihre Rechte bezüglich der Herstellung und des Imports unberührt.

Sie können die Änderung mithilfe eines Webformulars beantragen. Für den Fall, dass die Änderung eine gemeinsame Registrierung betrifft, muss der federführende Registrant einen „Plan zur gemeinsamen Einreichung" an das Webformular anhängen, der die Zustimmung aller Mitregistranten zur Anpassung des Stoffidentifikators enthält.

Wenn der Antrag auf die Dienstleistung eingegangen ist, prüft die ECHA, ob dieser bearbeitet werden kann. Ist die Agentur der Ansicht, dass die Dienstleistung bereitgestellt werden kann, stellt sie jedem Registranten in Abhängigkeit von dem voraussichtlichen Arbeitsaufkommen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung.

Im Rahmen dieser Dienstleistung prüft die ECHA nicht, ob die Registrierungsdossiers den Informationsanforderungen bezüglich der Stoffidentität gemäß der REACH-Verordnung entsprechen. In der Praxis bedeutet dies, dass für den Fall, dass Ihre Registrierungen nach der Änderung der chemischen Bezeichnungen für eine Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen ausgewählt werden, möglicherweise festgestellt werden kann, dass sie in Bezug auf die Stoffidentität nicht den Anforderungen entsprechen.

Die Gebühr für jeden Registranten, der die Korrektur eines Stoffidentifikators verlangt, beträgt mindestens 300 €.  Die Höhe der Gebühren wird durch eine Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA festgesetzt. Die Frist für die Begleichung der Rechnung beträgt 30 Tage. Wenn Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, werden Sie ebenfalls benachrichtigt.

Wenn die Zahlung bei der ECHA eingegangen ist, aktualisiert sie die Informationen bezüglich des Identifikators in REACH-IT. Der federführende Registrant und die Mitregistranten werden informiert, wenn die Aufgabe durch REACH-IT abgeschlossen ist, und ihnen wird eine angemessene Frist gesetzt, innerhalb der eine aktualisierte Registrierung mit den korrekten Identifikatoren eingereicht werden muss.