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mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein lediglich für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe, unter meinem Namen für die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: NEU! 18. ATP: Verordnung (EU) 2022/692 …
mehr erfahren: Änderung von Anhang VI bis X …
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Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Übergangsfrist. Ab dem 1. …
mehr erfahren: Brexit und die CLP-Verordnung …
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