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Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe, unter meinem Namen für die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen

Wenn Sie ein gefährliches Gemisch neu benennen oder umetikettieren, gelten Sie als nachgeschalteter Anwender und sind verpflichtet, vor dem ersten Inverkehrbringen eine Mitteilung im europäisch harmonisierten PCN-Format einzureichen.