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Ich habe meinen Überprüfungsbericht rechtzeitig – d. h. mindestens 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassungsentscheidung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?
Helpdesk-Nummer: 0559
Ja, das ist möglich, bis eine Überprüfungsentscheidung (zur Aufrechterhaltung, Änderung oder Entziehung der Zulassung) getroffen …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1361)
Ich habe meinen Überprüfungsbericht zu spät – d. h. weniger als 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?
Helpdesk-Nummer: 0560
Nein, der Stoff darf nach dem Ende des Überprüfungszeitraums nicht mehr genutzt werden. Sie müssen auf die Entscheidung der …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1362)
Kann ich den Umfang der zugelassenen Verwendung in einem Überprüfungsbericht auf eine engere Definition beschränken?
Helpdesk-Nummer: 0562
Ja. Solange sich Ihre – enger definierte – Verwendung innerhalb der Grenzen der zugelassenen Verwendung bewegt, können Sie einen …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1364)
Welche Kennzeichnungselemente sind im Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2.2 wiederzugeben?
Helpdesk-Nummer: 0570
Gemäß Anhang II Nr. 2.2 der REACH-Verordnung sind auf Grundlage der Einstufung mindestens die folgenden Kennzeichnungselemente …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
In welchen Fällen ist die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff im Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Gemischs möglich?
Helpdesk-Nummer: 0565
Die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch ist nur dann zulässig, wenn die ECHA …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
Müssen bei flüssigen Gemischen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes auch die Arbeitsplatzgrenzwerte aller festen Bestandteile aufgeführt werden?
Helpdesk-Nummer: 0566
Falls verfügbar, sind für jeden Stoff in einem Gemisch die nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
Müssen Arbeitnehmer, die nur mit Diisocyanaten als verpackte Ware umgehen, auch geschult werden?
Helpdesk-Nummer: 0740
Nein. Wenn ausschließlich mit verpackter Ware umgegangen wird, ist eine Schulung nicht erforderlich. Dies betrifft z.B. …
Wer ist bei Diisocyanaten im Fall von Arbeitnehmerüberlassung oder beim Einsatz von Subunternehmern für die Schulung verantwortlich?
Helpdesk-Nummer: 0741
Gemäß dem Eintrag 74 ist der Arbeitgeber für die Schulung der Anwender verantwortlich. Die Formulierung ist ähnlich wie in den …
Sind Verwender von Diisocyanatoligomeren von der Schulungspflicht betroffen?
Helpdesk-Nummer: 0742
Diisocyanatoligomere erfüllen üblicherweise nicht die Stoffidentitätsbedingungen, die zur Schulungspflicht führen. Der …
Müssen Schüler und Lehrer an berufsbildenden Schulen, die während des Unterrichts mit Diisocyanaten umgehen, auch geschult werden?
Helpdesk-Nummer: 0743
Der Eintrag 74 verlangt, dass alle gewerblichen und industriellen Verwender, die mit Diisocyanaten umgehen, geschult werden …